Allgemeine Geschäftsbedingungen von regio-floh.de / regioseiten.com / regio-logo.de, nachfolgend REGIOSEITEN genannt, für Auftraggeber
von Online-Anzeigen
Für die Abwicklung eines Online-Anzeigenauftrages sind ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen
finden auch dann keine Anwendung, wenn die REGIOSEITEN im Einzelfall nicht
widerspricht.
1. Gegenstand des Auftrags
Ein Online-Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Online-Anzeigen
eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in der Website von REGIOSEITEN
zum Zwecke der Verbreitung im Internet.
Der Auftraggeber ist für die Erstellung des Anzeigentextes, der Text-
und Bilddateien für seine Anzeigenschaltung selbst verantwortlich, soweit
er nicht REGIOSEITEN mit der Erstellung gesondert beauftragt hat. Er stellt,
soweit er nicht selbst seine Anzeige erstellt und im upload bei regio -floh.de
einstellt, die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der erforderlichen Daten
sicher.
Eine Online-Anzeige besteht aus einer in der Regel vom Auftraggeber selbst
erstellten Werbefläche, die nach den technischen Vorgaben von REGIOSEITEN
mit oder ohne eine oder mehrere Bilddateien, mit oder ohne Verweis ("Link")
auf weitere Informationen nach Freigabe durch REGIOSEITEN geschaltet werden
kann. Diese Werbeflächen können auch animierte bewegte Bilder enthalten.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt für alle Anzeigen eine Dauer
der Freischaltung durch REGIOSEITEN von höchstens 1 Monat.
Zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur auf besondere Anforderung
des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Daten
endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrags.
2. Vorbehaltene Rechte/Gewährleistung
REGIOSEITEN behält sich vor, Online-Anzeigenaufträge wegen ihres
Inhalts oder wegen der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen von REGIOSEITEN abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt
gegen Gesetze z.B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) oder behördliche
Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt.
Im Verhältnis zu REGIOSEITEN trägt der Auftraggeber die Verantwortung
für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Online-Anzeige
zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Dateien). Dies gilt
auch für diejenigen textlichen oder bildlichen Daten, die hinter einem
Verweis ("Link") zu finden sind. Der Auftraggeber stellt REGIOSEITEN
von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung
des Auftrags gegen REGIOSEITEN zustehen. Insbesondere stellt der Auftraggeber
REGIOSEITEN von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht
frei. REGIOSEITEN ist nicht verpflichtet, Aufträge und Online-Anzeigen
daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
REGIOSEITEN übernimmt keine Gewährleistung der Funktionsfähigkeit
von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber insbesondere anderer Internet-Provider.
3. Haftung
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus programmlichen oder technischen
Gründen, insbesondere Rechnerausfall, wegen höherer Gewalt, Streik,
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren
Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit
nachgeholt.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - außer bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit - ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle einer Auftragserteilung
per Telefon oder Internet.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und aus Verzug
sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das
für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von REGIOSEITEN, seines gesetzlichen
Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von REGIOSEITEN
für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist darüber hinaus die Haftung
von REGIOSEITEN bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen
begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens.
4. Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand
und soweit zulässig als Erfüllungsort Freiburg vereinbart.
5. Sonstiges
Sollte eine der oben stehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so
soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben.
Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem
wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung
die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung
gespeichert werden.
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