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Allgemeine Geschäftsbedingungen von regio-floh.de / regioseiten.com / regio-logo.de, nachfolgend REGIOSEITEN genannt, für Auftraggeber von Online-Anzeigen

Für die Abwicklung eines Online-Anzeigenauftrages sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn die REGIOSEITEN im Einzelfall nicht widerspricht.

1. Gegenstand des Auftrags

Ein Online-Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Online-Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in der Website von REGIOSEITEN zum Zwecke der Verbreitung im Internet.

Der Auftraggeber ist für die Erstellung des Anzeigentextes, der Text- und Bilddateien für seine Anzeigenschaltung selbst verantwortlich, soweit er nicht REGIOSEITEN mit der Erstellung gesondert beauftragt hat. Er stellt, soweit er nicht selbst seine Anzeige erstellt und im upload bei regio -floh.de einstellt, die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der erforderlichen Daten sicher.

Eine Online-Anzeige besteht aus einer in der Regel vom Auftraggeber selbst erstellten Werbefläche, die nach den technischen Vorgaben von REGIOSEITEN mit oder ohne eine oder mehrere Bilddateien, mit oder ohne Verweis ("Link") auf weitere Informationen nach Freigabe durch REGIOSEITEN geschaltet werden kann. Diese Werbeflächen können auch animierte bewegte Bilder enthalten.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt für alle Anzeigen eine Dauer der Freischaltung durch REGIOSEITEN von höchstens 1 Monat.

Zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Daten endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrags.

2. Vorbehaltene Rechte/Gewährleistung

REGIOSEITEN behält sich vor, Online-Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts oder wegen der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von REGIOSEITEN abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt gegen Gesetze z.B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt.

Im Verhältnis zu REGIOSEITEN trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Online-Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Dateien). Dies gilt auch für diejenigen textlichen oder bildlichen Daten, die hinter einem Verweis ("Link") zu finden sind. Der Auftraggeber stellt REGIOSEITEN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrags gegen REGIOSEITEN zustehen. Insbesondere stellt der Auftraggeber REGIOSEITEN von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. REGIOSEITEN ist nicht verpflichtet, Aufträge und Online-Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

REGIOSEITEN übernimmt keine Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber insbesondere anderer Internet-Provider.

3. Haftung

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus programmlichen oder technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle einer Auftragserteilung per Telefon oder Internet.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und aus Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von REGIOSEITEN, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von REGIOSEITEN für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist darüber hinaus die Haftung von REGIOSEITEN bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens.

4. Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand und soweit zulässig als Erfüllungsort Freiburg vereinbart.

5. Sonstiges

Sollte eine der oben stehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert werden.

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